Über uns

Die Staatliche Stelle für Wohnraumschutz bildet zusammen mit der Staatlichen Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten die Behörde Mietrecht und Wohnraumschutz und wird administrativ und juristisch durch deren Mitarbeitende unterstützt.

Die Wohnschutzkommission ist Teil der Staatlichen Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten und beurteilt Bewilligungsgesuche. Sie untersteht administrativ und disziplinarisch der Aufsicht des Präsidialdepartements. In ihrer Tätigkeit ist sie unabhängig (§ 3a WRFG).